Hier findest Du unsere Ausbildungsklassen.
Weitere Informationen zu Führerscheinklassen findest Du hier.
Zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds) mit
auch mit Beiwagen.
Gilt auch für Fahrräder mit Hilfsmotor mit diesen Anforderungen.
Dreirädrige Kleinkrafträder mit
Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit
Klasse T:
die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern)
Klasse L:
A1 ab 16
Krafträder mit
auch mit Beiwagen.
A2 ab 18 (oder als Aufstiegsführerschein)
Krafträder mit
auch mit Beiwagen.
Achtung 70 KW Grenze beachten (27.12.2016)
A ab 24 (oder als Aufstiegsführerschein)
Krafträder mit
auch mit Beiwagen.
Automatik
DSG Getriebe
Begleitendes Fahren ab 17 (6 Monate vorher anfangen)
Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)
sowie auf Automatikfahrzeuge
(Kfz mit automatischer Kraftübertragung)
DSG Getriebe mit Lenkradschaltwippen
Begleitendes Fahren ab 17 (6 Monate vorher anfangen)
B96
Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit
BE
Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr 750 kg und nicht mehr als 3.500 kg
C1
Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A) mit
auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.
C1E
Zugfahrzeug der Klasse C1 in Kombination mit
C
Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A) mit
auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.
CE
Zugfahrzeug der Klasse C in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg.